Frühzeitiger Abschluss sichert günstige Konditionen

Wer als zukünftiger Lehrer nach dem Studium seine Ausbildung als Lehramtsanwärter bzw. Referendar – im Beamtenstatus – an einer Schule beginnt, gilt als Beamtin / Beamter auf Widerruf. In dieser Phase der Ausbildung werden Lehramtsanwärter im Krankheitsfall von ihrem Dienstherren bezuschusst. Dieser Zuschuss, die sogenannte Beihilfe, beträgt z. B. bei Singles 50 % der Krankheitskosten.

Leider haben auch junge Menschen keine Sicherheit, dass der Gesundheitszustand unverändert bestehen bleibt.

Deshalb empfehlen wir allen, die eine Lehramtslaufbahn anstreben, sich mit einem Options- bzw. Anwartschaftstarif bereits während des Studiums den Anspruch auf eine beihilfekonforme Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung zu sichern.

Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Abschluss nur mit Einschränkungen (z. B. Beitragszuschlägen) und in manchen Fällen sogar überhaupt nicht mehr möglich sein. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Beginn der Ausbildung als Beamter auf Widerruf die Aufnahme in eine spezielle private Krankenversicherung, die die Beihilfeleistungen optimal ergänzt. Und das ohne erneute Risikoprüfung!

Zudem bietet sie weitere entscheidende Vorteile

  • Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert.

  • Es gibt keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die Krankheitskostenversicherung.

  • Viele Gesellschaften bieten diese Möglichkeit bereits für 1 € Monatsbeitrag an.

Ein späterer Beitragszuschlag kann hingegen über die Jahrzehnte in die Zehntausende gehen!

Volker Neiß

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