Reiserücktritts-/abbruch­versicherung

Lassen Sie sich Storno- und Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise erstatten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für Sie unzumutbar ist.

Was ist bei einer Reiserücktritts-/abbruch­versicherung abgesichert?

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.

Folgende Ereignisse gelten u. a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)

  • Schwere Unfallverletzung

  • Unerwartete schwere Erkrankung

  • Impfunverträglichkeit

  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Das Reisegepäck

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird – z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.

Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.

Unsere Empfehlung

Bedienungs-Hinweis

Vorsicht bei der „Do-it-yourself“-Auswahl Ihrer Reiserücktritts/-abbruchversicherung. Wenn Sie einen Experten fragen, können Sie sich den Ärger und die Kosten im Schadenfall sparen. Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Termin mit uns. Wir finden den optimalen Tarif zur Reiserücktritts/-abbruchversicherung für Sie - unverbindlich und kostenlos.

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