Was ist bei einer Reiserücktritts-/abbruchversicherung abgesichert?
Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u. a. als nicht zumutbar:
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.
Das Reisegepäck
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird – z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.
Unsere Empfehlung
Bedienungs-Hinweis
Vorsicht bei der „Do-it-yourself“-Auswahl Ihrer Reiserücktritts/-abbruchversicherung. Wenn Sie einen Experten fragen, können Sie sich den Ärger und die Kosten im Schadenfall sparen. Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Termin mit uns. Wir finden den optimalen Tarif zur Reiserücktritts/-abbruchversicherung für Sie - unverbindlich und kostenlos.
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