Zahnzusatzversicherung

Vorteile für gesetzlich Versicherte, um Leistungs­ansprüche zu erhöhen und individuell anzupassen

Gibt es etwas Bezaubernderes, als ein strahlendes Lächeln?

Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?

  • Meist keine oder verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays

  • Abrechnung nach befundbezogenen Festzuschüssen, nicht nach gewählter Behandlung

  • Erstattung orientiert sich an durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung (ca. 50 %)

  • Erstattungsbetrag kann durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen auf bis zu 80 % erhöht werden

  • Bereiche, in denen keine oder gekürzte Leistungen gewährt werden, beginnen bereits bei einfacher Zahnbehandlung

Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik.

Eine Gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Inlays oder Onlays.

Soll ein angegriffener Zahn erhalten bleiben, nutzt der Zahnarzt die Möglichkeit einer Wurzelbehandlung. Dabei wird zunächst der Wurzelkanal gereinigt und erweitert. Anschließend wird der Wurzelkanal gefüllt und abgedichtet. Dadurch wird die Zahnwurzel wiederhergestellt. Nun gibt es viele Fälle, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen keine oder nur verringerte Leistung erstatten und der Zahnarzt eine Privatrechnung stellt (z.B. wenn die Wurzelspitze nicht mehr behandelbar ist).

Eine Parodontitis wird durch Bakterien verursacht. Folgen können u.a. Knochenabbau und auch Zahnfleischverlust sein, was neben Karies zu den häufigsten Gründen für die Notwendigkeit eines Zahnersatzes zählt. Darüber hinaus sind Bakterien auch oftmals die Ursache für Mundgeruch und Zahnfleischbluten. Da die Parodontosebehandlung häufig mit einer professionellen Zahnreinigung einhergeht, kann es auch hier zu reduzierten Erstattungen und somit zu einem Eigenanteil führen.

Um die Lücke zwischen den Kosten für die vom Zahnarzt empfohlene und auch durchgeführte Behandlung und der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine private Zahnzusatzabsicherung die geeignetste Möglichkeit.

Was leistet die private Zahnzusatzversicherung?

Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatzversicherung hervorragende Möglichkeiten.

  • Abdeckung von Zusatzkosten für Zahnbehandlung (Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen, Knirschschienen)

  • Versicherungsmöglichkeiten für Kosten von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)

  • Anbieter bieten entweder Komplettlösungen oder Bausteinmodule für individuellen Versicherungsschutz an

  • Vereinbarung einer Leistungsquote, die zusammen mit der Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird

Was sagt die DIN 77230

Vorsorge für ambulante und zahnmedizinische Zusatzleistungen Zahnprothetik oder spezielle ambulante Therapien können mehr kosten als der Grundschutz der Krankenversicherung bezahlt. Für alle, die da keine Kompromisse machen wollen: empfehlenswert.

Was sagt der Verbraucherschutz

Die Gesundheitsreform erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Seitdem werden Versicherte von ihrer Kasse verstärkt mit zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus und vielen weiteren Extras umworben.

Sinnvolle Leistungserweiterungen

Nicht nur im zahnmedizinischen Bereich hat der Gesetzgeber Leistungen eingeschränkt! So wurden auch in weiteren Bereichen die Leistungen für die Bevölkerung reduziert bzw. weisen zum Teil große Lücken im Versicherungsschutz auf z.B. im ambulanten und stationären Bereich der Heilbehandlungen.

Es gibt aber auch Bereiche, in denen trotz der Stärkung mancher Bereiche, große Lücken bestehen bleiben, zum Beispiel in der Pflegeversicherung.

Um auch im ambulanten Bereich bestens versichert zu sein, bieten die privaten Krankenversicherer auch hier individuelle Lösungen an, um die Lücke der Gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Neben dem ambulanten und dem zahnmedizinischen gibt es noch den stationären Bereich.
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Privatarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig, vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall.

Was zahlt denn die Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber gleichzeitig 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.

Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro pro Jahr (5.175,00 Euro pro Monat) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger, da zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Daraus wird ein fiktives Nettoeinkommen errechnet und schließlich die 70%-90% Regel angewandt.

Beispiel Versorgungslücke

Beispielrechnung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
Monatliches Nettoeinkommen 2.000,00 € 4.500,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*) 1.800,00 € 3.622,50 €
./. 9,3 % Rentenversicherungsbeitrag 167,40 € 336,89 €
./. 1,3 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag 23,40 € 47,09 €
./. 2,3 % Pflegeversicherungsbeitrag** 41,40 € 83,32 €
Monatliches Netto-Krankengeld 1.567,80 € 3.155,20 €
Monatliche Versorgungslücke 432,20 € 1.344,80 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) 15,00 € 45,00 €
* 70 % des Bruttogehaltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), max. 90 % des Nettoeinkommens
** 1,7 %; Kinderlose ab 23 J. zzgl. 0,6 %; ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 J. abzgl. 0,25 % je Kind

Im Jahr 2022 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,88 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld eingesetzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Differenzkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die restlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Leistungen auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegerenten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.

Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich ändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind je nach Versicherer möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

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Bedienungs-Hinweis

Vorsicht bei der „Do-it-yourself“-Auswahl Ihrer Zahnzusatz­versicherung. Wenn Sie einen Experten fragen, können Sie sich den Ärger und die Kosten im Schadenfall sparen. Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Termin mit uns. Wir finden den optimalen Tarif zur Zahnzusatz­versicherung für Sie - unverbindlich und kostenlos.

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